Vor dem Hintergrund von schwierigen Fallkonstellationen, im Bereich von Kindeswohlgefährdungund dem Anspruch professionell mit solchen Situationen umzugehen, haben sich in denletzten Jahren verschiedene Kommunen und auch der Deutsche Städtetag mit diesem Thema auseinandergesetzt. Ziel setzung war jeweils ein standardisiertes Verfahren zu entwickeln, das zum einen das sichere Abwenden der Kindeswohlgefährdung und zum anderen eine möglichst hohe rechtliche Absicherungder fallbearbeitenden Mitarbeiterinnen zur Folge haben sollte.
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