An: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss in Deutschland
Leider nimmt immer öfter das Jugendamt auf Verdacht nach dem §1666 wegen einer vermeintlichen Gefahr im Verzuge, die Kinder weg. Da dann die sich anschließenden Gerichtsverfahren beim Familiengericht statt finden, haben Eltern die normalen Rechte angeklagter Bürger nicht. Es wird ja angeblich nur geholfen und nicht bestraft. (Aber die meisten Kinder und Eltern empfinden die jahrelange oder lebenslange Zwangstrennung als Strafe) Es gibt keine Beweispflicht des Jugendamtes. Es reicht die Empfehlung des Jugendamt gegenüber dem Gericht, Kinder den Eltern zu entziehen. Völlig unschuldigen Eltern und die erst recht unschuldigen Kinder werden auf Verdacht getrennt. Das ist gegen das Grundgesetz. Das Grundgesetz garantiert den Schutz der Familie und gibt den Eltern die Pflicht der Versorgung und Erziehung der Kinder.
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